02.09.1771
Gottlieb Friedrich Schubert wird durch kurfürstliches Reskript zum Bergmechanikus, und gründet in Folge einen freien Gewerbebetrieb zur Herstellung berg- und hüttenmännischer Instrumente.
Gottlieb Friedrich Schubert wird durch kurfürstliches Reskript zum Bergmechanikus, und gründet in Folge einen freien Gewerbebetrieb zur Herstellung berg- und hüttenmännischer Instrumente.